Der Reisevertrag muss grundsätzlich alle notwendigen Leistungspflichten der Parteien festlegen. Er muss insbesondere neben dem Reisepreis die vom Veranstalter geschuldeten Reiseleistungen bestimmen. Fehlt es an der Einigung über einen wesentlichen Umstand, weiß der Kunde noch nicht, ob er auf Mallorca das Hotel Windsurf oder das Hotel Las Vegas buchen soll, kommt ein Reisevertrag wegen Einigungsmangel noch nicht zustande.