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Eine Person bucht am Laptop eine Reise in einem Hotel

Eine Urlaubsreise buchen – das gilt es zu beachten

Jedes Jahr werden viele Millionen Urlaubsreisen in Europa gebucht. Die allermeisten davon verlaufen reibungslos von Anfang bis zum Ende. Wenn es jedoch zu Schwierigkeiten kommt, wurde ein nicht unerheblicher Teil davon vom Reisenden selber ausgelöst. Einige Fehler lassen sich noch korrigieren, wobei eventuell jedoch zusätzliche Kosten anfallen, die manchmal in erheblicher Höhe entsteht. Damit der eigene Urlaub nicht schon vor Beginn dazu verurteilt ist, ein Desaster zu werden, gilt es einige Dinge zu beachten.

Die Urlaubsplanung sollte mit Sorgfalt gestaltet werden

Viele Eingabefehler auf Plattformen der hiesigen Reisevermittler ließen sich vermeiden, wenn die Reiseanmelder sich nur mehr Zeit nähmen, die Eingabe ihrer Daten sorgfältig zu überprüfen. Wer beispielsweise zu viele bei der Eingabe eines Namens gemacht hat, kann eventuell ein sehr böses Erwachen am Flughafen haben, da die betreffende Person vom Flug ausgeschlossen wird aufgrund des fehlerhaften Namens. Es ist daher wichtig sämtliche Daten aller Reisenden vollständig und korrekt darzustellen. Die Namenseingabe sollte exakt das darstellen, was im ausgestellten Ausweis für die Reise (Reisepass, Personalausweis etc.) angeben ist. Zusätzlich zu den Ausweisdokumenten, sollten diese auch über die nötige Gültigkeit der Reise verfügen, da es ansonsten zu erheblichen Problemen kommen kann. In Ländern wie die Türkei kann auch ein abgelaufener Personalausweis theoretisch noch benutzt werden, auch wenn davon abgeraten wird, wer jedoch in die Vereinigten Staaten reisen möchte, wird auf jeden Fall mit einem strengeren Prozedere konfrontiert werden.

Das Reiseziel sollte vorab unter die Lupe genommen werden

Abseits der Hinweise des Auswärtigen Amtes, sollten die Regeln, Gesetze und Formalitäten des Reiseziels bekannt sein. Wer in die USA reisen möchte oder auch nur in einem Flieger sitzt, der sich über das Hoheitsgebiet der USA bewegt, auch ohne dort zu landen, wird einige Dokumente mehr ausfüllen als ein Mallorca-Urlauber. Über derartigen Papierkram sollte sich schon im Vorfeld informiert werden, um Überforderung schon zu Anfang der Reise zu vermeiden.

Eine Versicherung abschließen – wenn eine nötig ist

Unter den wichtigsten Versicherungen in Bezug auf einer Reise zählt die Reise-Rücktrittversicherung und die Auslandskrankenversicherung. Um eine Überversicherung zu vermeiden, sollte der eigene Bedarf evaluiert werden, so ist zum Beispiel eine Jahresversicherung keine adäquate Wahl, wenn noch gar nicht fest steht, ob es mehr als eine Urlaubsreise im Jahr geben wird. Um längere Verbindlichkeiten mit Abo-Charakter zu vermeiden, sollten einmalige Versicherungen abgeschlossen werden, die sich lediglich auf den Zeitraum der Reise beziehen. Wer häufig und regelmäßig reist, spart jedoch eine menge Geld und Stress, wenn das gesamte Jahr von der Versicherung abgedeckt wurde.

Es gilt zu beachten, wie eine Versicherung funktioniert. Die Vorstellung, dass im Falle einer Krankheit und einem daraus folgendem Nicht-Antritt der Reise, die Versicherung augenblicklich zahlt ist falsch. Eine Versicherung erstattet Kosten. Dies ist ein wichtiger Punkt, da die anfallenden Beträge zunächst einmal vom Reisenden selber gezahlt werden müssen. Damit die Versicherung auch einspringt, sollten alle nötigen Dokumente sorgfältig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

Der unverbindliche Teil einer verbindlichen Reise

Per Gesetz müssen Reisende bei einer Pauschalreise darauf hingewiesen werden, dass Flugzeiten, Freigepäckmenge und einige Dinge mehr sich ändern können. Dies ist wichtig bei der Organisation der Reise, denn um sich später Ärger zu ersparen, sollte immer ein Plan-B vorhanden sein. Beispielsweise könnte sich eine Flugreise um zwei Stunden nach vorne verlegen, wodurch eine frühere Anreise zum Flughafen nötig wäre. Dies kann im Zweifel die gesamte Organisation für die Anreise seitens der Urlauber über den Haufen werfen. Die Organisation sollte daher so beschaffen sein, dass flexibel genug auf solche Änderungen, die auch sehr plötzlich und gehäuft auftreten kann, reagiert werden kann.

Ab wann ein Kind wie ein Erwachsener gehandhabt wird

Für die Fluggesellschaften werden 12-jährige Personen bereits wie Erwachsene eingepreist, während es seitens der Hotels zu erheblichen Unterschiede kommen kann. Einige gewähren einen Kinderrabatt, der allgemein für Minderjährige gilt, andere haben äußerst niedrige Altersgrenzen oder behandeln hauptsächlich alle Gäste formal wie Erwachsene. Flug und Unterkunft stellen die Hauptfaktoren innerhalb der Pauschalreise dar, weshalb es zu großen Unterschieden in der preislichen Gestaltung kommen kann. Es sollte jedoch dringend beachtet werden, dass abseits der korrekten Eingabe der Daten, auch darauf geachtet wird, dass sämtliche Modalitäten der Reise stimmig sind. Minderjährige ohne Begleitung der Eltern oder eines gesetzlichen Vormunds müssen im Vorfeld entsprechende Dokumente bei sich tragen, die es erlauben, einen Flug überhaupt anzutreten. Dies gilt auch, wenn die minderjährige Person bereits über der Altersgrenze liegt und vollständig als erwachsene Person eingepreist wurde. Personen bis zu zwei Jahren erhalten in einem Flugzeug keinen eigenen Platz, sondern werden auf dem Schoß der mitreisenden, erwachsenen Person gesetzt – in diesem Fall entfällt der Ticketpreis und lediglich der steuerliche Anteil wird für die Mitnahme bezahlt.

Nicht alle Buchungssysteme gleichen das Alter der Reiseteilnehmer mit den Angaben des Hotels ab. Wer eine Familienreise in einem Erwachsenenhotel ab 16 oder gar 18 Jahren plant, sollte unbedingt darauf achten, dass entsprechende Altersgrenzen auch erreicht werden. Viel wichtiger als Hotel- und Flug ist die Gesetzeslage vor Ort. Denn die Altersgrenze von Kind zum Erwachsenen ist eine gesetzlich manifestierte und nicht von der Biologie abhängig. Dadurch kommt es zu Unterschieden innerhalb verschiedenster Kulturkreise. Sowohl in den Vereinigten Staaten, als auch auf der arabischen Halbinsel gelten andere Altersgrenzen für den Genuss von Alkohol, denn dort zählt eine Person erst mit 21 Jahren als erwachsen.

Verbindliche Buchungen sind tatsächlich verbindlich

„Gebucht ist gebucht“ – mit diesem Satz kann eine Person konfrontiert werden, die zwei Minuten nach der Buchung einer Reise, genau jene wieder stornieren möchte. Aufgrund der Tatsache, dass Preise tagesaktuellen Schwankungen unterworfen sind, sodass die Preise sich rauf und runter bewegen, neigen einige Urlaubsplaner dazu, eine Reise stornieren zu wollen, weil exakt dasselbe Produkt günstiger gefunden wurde. Genau dort liegt jedoch für viele die Krux, mit anschließendem bösen Erwachen. Denn eine fest eingebuchte Reise ist ein verbindlicher Vertrag und unterscheidet sich deutlich von anderen Verträgen.

Ein 14 tätiges Widerspruchsrecht existiert in der Reisebranche nicht

Während eine Reiseversicherung sich innerhalb 14 Tagen problemlos widerrufen lässt, ist dies nicht für Pauschalreisen möglich. Denn jene Verträge werden explizit vom Widerrufsrecht ausgenommen. Es können daher augenblicklich Stornierungskosten anfallen, sobald die Reise gebucht wurde, gilt diese daher als verbindlich. Da hilft auch die Drohung mit juristischen Konsequenzen nicht, denn die gesetzliche Lage ist eindeutig.

Im Zweifel hilft es, sich allgemein genauer zu informieren oder gezielt nachzufragen, welche Stolperteine wo entstehen können und wie sie sich verhindern lassen. Dann steht einem erholsamen und entspanntem Urlaub nichts mehr im Wege.

Autor: Bernsteinfuchs. Bildnachweis: Pixabay.

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