Es werden all diejenigen Erklärungen Vertragsinhalt, über die sich die Parteien bei Vertragsschluss einig sind. Diese Einigung erschöpft sich nun in aller Regel nicht in der Festlegung von Reiseziel und Reisepreis. Sie kann vielmehr verschiedenste Zusagen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen enthalten, die wiederum auf unterschiedlichste Weise zum Erklärungs- und damit zum Vertragsinhalt erhoben werden können.