Wird ein Reisevertrag in Deutschland und zudem ausschließlich zwischen deutschen Personen oder in Deutschland ansässigen Firmen geschlossen, gilt unproblematisch deutsches Recht. Oft hat ein Reisevertrag jedoch Auslandsberührung: Das Reiseziel liegt im Ausland, der Reiseveranstalter hat seinen Sitz im Ausland, der Reisende ist nicht deutscher Nationalität.
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