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Urlaubsbuchung Tipps

Urlaubsbuchung leicht gemacht

Wie kann man sich Ärger beim Buchen des Urlaubs im Internet ersparen? Indem Sie die Angebote vorab vergleichen, oftmals ist eine Direktbuchung beim Hotel billiger als die Urlaubsbuchung bei Hotelportalen. Das Gleiche gilt für Anbieter von Billigflügen, sehen Sie erst auf den Webseiten der entsprechenden Flughäfen nach.

Die beliebten Last-Minute-Angebote für Urlaubsbuchungen gibt es leider immer weniger. Durch die gestiegenen Flugpreise, bedingt durch die Pleite von Air Berlin, sind die Reiseveranstalter vorsichtiger geworden und buchen weniger Kontigente im voraus. Die Vorkommnisse in der Türkei führen dazu, dass immer mehr Urlaubsbuchungen für Spanien und Griechenland gemacht werden, es konzentriert sich auf wenige Reiseziel im Mittelmeerraum.

Ein Experte für Reisebuchung hat erklärt, dass es billiger sei, direkt beim Hotel zu buchen. Dies leuchtet einem ein, da hier noch Provisionen und Vermittlungsgebühren bezahlt werden müssen. Die vermeintlichen Schnäppchen bei der Urlaubsbuchung von booking.com, trivago und sonstigen erweisen sich oft als teurer. Vergleichen Sie!

Booking.com

Die sogenannte Bestpreisklausel für Portale in der Zimmervemittlung ist gefallen, so dass die Hotels die Zimmer wieder billiger anbieten dürfen als Expedia und andere Hotelportale.

Sollten Sie bei der Urlaubsbuchung Hilfe brauchen oder mehr Informationen haben wollen, ist es auch einfacher direkt im Hotel anzurufen. Die Internetportale sind telefonisch oft nur schwer zu erreichen, wenn sie den Sitz im Ausland haben. Auf eine Antwort per eMail wartet man unter Umständen mehrere Tage und die Urlaubsplanung und Vorfreude ist dahin. Ersparen Sie sich Ärger indem Sie direkt mit dem Hotel Kontakt aufnehmen. Dann kennt man Sie schon, wenn Sie allein oder mit Partner und Familie dort ankommen.

Das Kleingedruckte in den Bedingungen der Portale sorgt ebenfalls für Ärger bei der Urlaubsbuchung. Diese verlangen eine Servicegebühr für eine Umbuchung oder Stornierung. Zum Beispiel verlangen sie bei der Annullierung vom Flug fünfzig Euro, wenn der Flug nur hundert Euro kostet, ist das bitter. Eine geringe Gebühr kann erhoben werden.

Es kann auch passieren, dass Ihre Urlaubsbuchung doppelt gebucht wurde, wenn die Seite ausgerechnet in dem Moment abgestürzt ist. Kommt die Bestätigungsmail zweimal gilt die Buchung.

Experten raten in diesem Fall zu einem Foto vom Bildschirm und einer Mail, dass keine Bestätigungsmail beim ersten Mal gekommen sei und man deswegen ein zweites Mal gebucht hätte. Diesen Ärger kann man sich mit einer direkten Urlaubsbuchung im Hotel oder bei der Fluglinie ersparen. Anrufe bei den Hotlines der Internetportale sind teuer und lassen sich zum Schluss nur schwer nachweisen, machen Sie alles schriftlich und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte der Passagiere und gilt für An- und Abflüge nach Europa. Bei Verspätungen oder Annullierungen kann man sich an sie wenden.

Bei einer Annullierung des Fluges kann man eine kostenlose Umbuchung verlangen. Oder die Fluglinie muss den Flugpreis erstatten, während der Wartezeit darf man trinken und essen und gegebenenfalls sogar auf ein Hotelzimmer auf Kosten der Fluggesellschaft.

ACHTUNG: Genau das ist bei Direktbuchungen bei Airlines und im Reisebüro gewährleistet, aber nicht immer bei Online-Portalen. Denn der Grund, warum Flüge dort teils so günstig angeboten werden, ist, dass es sich oft um nicht aufeinander abgestimmte Flugkombinationen handelt. Was nicht als einheitlicher Beförderungsvertrag gilt. Um im Ernstfall wenig Scherereien zu haben, buchen Erholungssuchende gern eine Pauschalreise. Im Paket (Flug, Hotel und Transfer) hat der Urlauber die Gewissheit, dass sich der Reiseveranstalter um auftauchende Probleme kümmert, sei es beim Flug oder im Hotel. Auch der rechtliche Schutz bei Konkurs des Reiseveranstalters oder etwa der Fluglinie ist höher als bei Individualreisenden.

Ärger mit Pauschalreisen

Die Kehrseite kann sein, dass man eine Unterkunft vermittelt bekommt, die man sich selbst nicht ausgesucht hätte. Hier sollten Mängel unbedingt gleich gegenüber dem Veranstalter vor Ort gerügt und dokumentiert werden, erste Wahl ist eine sofortige Verbesserung vor Ort. Bleibt diese aus, kann man nach seiner Rückkehr eine Preisminderung fordern.

Bildnachweis: Fotolia

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