Es gilt auch im Reiserecht der Grundsatz "pacta sunt servanda": ein geschlossener Vertrag ist bindend. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Inhaltliche Veränderungen des Reisevertrages nach seinem Abschluss sind immer dann unproblematisch, wenn Reisender und Veranstalter Einigkeit über die Änderung erzielen, also in Teilen einen neuen Vertrag schließen. Probleme werfen nur die Fälle auf, in denen der Veranstalter einseitig eine Änderung des geschlossenen Vertrages durchsetzen will.
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