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Eine Urlaubsreise buchen – das gilt es zu beachten

Jedes Jahr werden viele Millionen Urlaubsreisen in Europa gebucht. Die allermeisten davon verlaufen reibungslos von Anfang bis zum Ende. Wenn es jedoch zu Schwierigkeiten kommt, wurde ein nicht unerheblicher Teil davon vom Reisenden selber ausgelöst. Einige Fehler lassen sich noch korrigieren, wobei eventuell jedoch zusätzliche Kosten anfallen, die manchmal in erheblicher Höhe entsteht.

Urlaubsreise – Reklamation und Schadensersatz

Reklamationen sind eine äußerst ärgerliche Sache. Sie kosten äußerst viel Zeit, Geduld und Nerven. In einigen Fällen werden sie sogar abgelehnt oder es entsteht ein langjähriger, juristischer Prozess, der aus einem Urlaub für die Erholung, einen höllischen Trip macht. Damit am Ende weder die eigene Haushaltskasse einbricht, noch die Nerven, sollten daher wichtige Dinge beachtet werden.

Preisminderung bei Reisemängeln

Nicht immer ist der Urlaub ein voller Erfolg so wie man ihn sich erhoffte hat. Am Urlaubsort können sein ungepflegter Pool, minderwertiges Essen oder gar schmutzige Zimmer die Freude an den Ferien schnell trüben. Die sogenannte Frankfurter Tabelle dient Ihnen dabei als Orientierungshilfe und gibt Auskunft darüber, wie viel Sie sich auf Grund von aufgetretenen Mängeln vom ursprünglichen Reisepreis zurückerstatten lassen können (siehe Bild unten).

Leistungsbestimmungsrecht des Veranstalters

Der Reisevertrag muss grundsätzlich alle notwendigen Leistungspflichten der Parteien festlegen. Er muss insbesondere neben dem Reisepreis die vom Veranstalter geschuldeten Reiseleistungen bestimmen. Fehlt es an der Einigung über einen wesentlichen Umstand, weiß der Kunde noch nicht, ob er auf Mallorca das Hotel Windsurf oder das Hotel Las Vegas buchen soll, kommt ein Reisevertrag wegen Einigungsmangel noch nicht zustande.

Was zählt zum Reisevertragsinhalt?

Es werden all diejenigen Erklärungen Vertragsinhalt, über die sich die Parteien bei Vertragsschluss einig sind. Diese Einigung erschöpft sich nun in aller Regel nicht in der Festlegung von Reiseziel und Reisepreis. Sie kann vielmehr verschiedenste Zusagen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen enthalten, die wiederum auf unterschiedlichste Weise zum Erklärungs- und damit zum Vertragsinhalt erhoben werden können.

Kein Urlaubsgeld für Kranke

Schweinegrippe, Heuschnupfen, Sonnenstich, es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch in den Sommermonaten zu erkranken. Wer sich gegen diese oder andere Angriffe auf seine körperliche Unversehrtheit bis zum Beginn seiner Ferien erfolgreich wehren kann, hat auch Anspruch auf sein tarifliches Urlaubsgeld.

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