Urlaubsrecht
Kein Urlaubsgeld für Kranke
Verfasst von Admin am 12. Juli 2009 - 22:57.Schweinegrippe, Heuschnupfen, Sonnenstich, es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch in den Sommermonaten zu erkranken. Wer sich gegen diese oder andere Angriffe auf seine körperliche Unversehrtheit bis zum Beginn seiner Ferien erfolgreich wehren kann, hat auch Anspruch auf sein tarifliches Urlaubsgeld.
Leistungsbestimmungsrecht des Veranstalters
Verfasst von Admin am 21. Dezember 2008 - 3:37.Der Reisevertrag muss grundsätzlich alle notwendigen Leistungspflichten der Parteien festlegen. Er muss insbesondere neben dem Reisepreis die vom Veranstalter geschuldeten Reiseleistungen bestimmen. Fehlt es an der Einigung über einen wesentlichen Umstand, weiß der Kunde noch nicht, ob er auf Mallorca das Hotel Windsurf oder das Hotel Las Vegas buchen soll, kommt ein Reisevertrag wegen Einigungsmangel noch nicht zustande.
Nachträgliche Inhaltsänderungen
Verfasst von Admin am 21. Dezember 2008 - 3:23.Es gilt auch im Reiserecht der Grundsatz "pacta sunt servanda": ein geschlossener Vertrag ist bindend. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Inhaltliche Veränderungen des Reisevertrages nach seinem Abschluss sind immer dann unproblematisch, wenn Reisender und Veranstalter Einigkeit über die Änderung erzielen, also in Teilen einen neuen Vertrag schließen. Probleme werfen nur die Fälle auf, in denen der Veranstalter einseitig eine Änderung des geschlossenen Vertrages durchsetzen will.
Was zählt zum Reisevertragsinhalt?
Verfasst von Admin am 21. Dezember 2008 - 3:10.Es werden all diejenigen Erklärungen Vertragsinhalt, über die sich die Parteien bei Vertragsschluss einig sind. Diese Einigung erschöpft sich nun in aller Regel nicht in der Festlegung von Reiseziel und Reisepreis. Sie kann vielmehr verschiedenste Zusagen, Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen enthalten, die wiederum auf unterschiedlichste Weise zum Erklärungs- und damit zum Vertragsinhalt erhoben werden können.
Wann, wie und mit wem kommt ein Reisevertrag zustande?
Verfasst von Admin am 26. Oktober 2008 - 0:06.Der Reisevertrag bedarf keiner besonderen Form, insbesondere auch keiner Schriftform. Er kann daher auch telefonisch oder mündlich geschlossen werden. Allerdings hat der Veranstalter dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung auszuhändigen, bei deren Fehlen jedoch die Wirksamkeit eines vorherigen Vertragsschlusses unangetastet bleibt.
Der Reisevertrag: welches Recht wird angewendet?
Verfasst von Admin am 25. Oktober 2008 - 23:54.Wird ein Reisevertrag in Deutschland und zudem ausschließlich zwischen deutschen Personen oder in Deutschland ansässigen Firmen geschlossen, gilt unproblematisch deutsches Recht. Oft hat ein Reisevertrag jedoch Auslandsberührung: Das Reiseziel liegt im Ausland, der Reiseveranstalter hat seinen Sitz im Ausland, der Reisende ist nicht deutscher Nationalität.